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Hundesteuer für Rentner

Tier & Recht

9. Juli 2010

Ein Urteil des OVG Münster im Juni 2010 stuft Hunde als Luxusgüter ein, sodass gering Verdienende keine Erleichterung bei der Hundesteuer geltend machen können. Die gesetzliche Lage zwingt unter Umständen mehr Hunde in die Tierheime. Einige Städte bieten aber Ausnahmen an. Die Sachlage erläutert für GASSI TV Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Wichtig: nichts passiert von alleine. Man muss sich bei seiner Gemeinde erkundigen und Anträge stellen, falls dies möglich sein sollte.

Links zur Sendung

→ Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries


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